30-03-2012
Anwaltskanzlei „Penkov, Markov & Partner“ organisiert Rundtischdiskussion „Die Zukunft des Urheberrechts“
Die Anwaltskanzlei „Penkov, Markov & Partner“, zusammen mit Herrn Dr. jur. Georgi Sarakinov, organisierte eine Rundtischdiskussion zum Thema „Die Zukunft des Urheberrechts“.

Hauptziel der Veranstaltung, die am 28. März 2012 stattfand, war, die Evaluierungsgrundlage für die notwendigen Maßnahmen festzulegen und sie durch neue Anregungen zu bereichern.

 

Die Rundtischdiskussion wurde vom geschäftsführenden Gesellschafter von Anwaltskanzlei „Penkov, Markov & Partner“, Herrn Vladimir Penkov, und vom Herrn Dr. jur. Sarakinov eröffnet.

 

Teilgenommen haben rund 20 Experten, darunter der Leiter des Direktorats „Urheberrecht und verwandte Rechte“ am Kulturministerium, Herr Georgi Damyanov, die Geschäftsführerin der Vereinigung „Copy BG“, Frau Mariana Lazarova, der Chef-Justitiar der Zeitungsgruppe „Bulgaria“, Herr Radomir Cholakov, Frau Ass. Prof. Violetta Tzakova von der Universität für National- und Weltwirtschaft, Herr Ass. Prof. Emil Markov von der Juristischen Fakultät an der Sofioter Universität, der Geschäftsführer von „Arsis Consulting“, Herr. Velizar Sokolov, die Komponisten Jassen Kozev und Alexander Jossifov u. a.

 

Die Diskussion war sehr breit gespannt: von der allgemeinen Feststellung, dass das gegenwärtige Modell urheberrechtlichen Schutzes, das im 19. Jh. durchgesetzt wurde und ausschließlich auf dem Buchdruck und der Tonaufnahme basiert, an seine Grenzen gestoßen ist und ein neues, auf die moderne digitale Welt zugeschnittenes Modell her soll, bis zur Auffassung, dass sich die Grundsätze eigentlich kaum verändert haben und sich auch heutzutage anwenden lassen.

 

Im Laufe der Diskussion kam man zu dem Schluss, dass keiner den urheberrechtlichen Schutz in der digitalen Welt in Frage stellt, jedoch sollte er zwecks seiner effizienten Durchsetzung an die neuen Verhältnisse angepasst werden.

 

Einige Teilnehmer wiesen auf die notwendige Berücksichtigung der Interessen und den gleichwertigen Schutz der Rechte aller Beteiligten hin, ohne dass die eine oder die andere Maßnahme zu einem Hindernis bei der weltweiten Wissensverbreitung wird, oder man gegen demokratische Bürgerrechte verstößt.

 

Betont wurde ferner, dass die geltende gesetzliche Regelung der Behebung einiger offensichtlicher Mängel bedarf, die auch unter den herkömmlichen Bedingungen den Schutz von Urheberrechten erschweren. Als flankierende Maßnahmen wurden die Ausbildung  und insbesondere die Weiterbildung der Zivilrichter als Voraussetzung für die Stärkung der Urheberrechte genannt. Auf diese Weise würde das Vertrauen der Öffentlichkeit in der gerechten Sache des urheberrechtlichen Schutzes wiedergewonnen werden, das in den vergangenen Jahren erschüttert wurde, auch durch die langsame Reaktion der internationalen Gemeinschaft und das Ausbleiben einer einheitlichen internationalen Lösung.

 

Die Teilnehmer waren sich darüber einig, dass es keines Internet-Sonderrechts bedürfe, sondern vielmehr einer Kodifizierung des ganzen diesbezüglichen Rechts, einschließlich im Internet-Bereich.

 

Nach Auffassung der Teilnehmer würde eine klare und an die neue Umwelt angepasste gesetzliche Regelung die Rechtsprechung enorm erleichtern und die richtige und präzise Rechtsanwendung gewährleisten.

 

Die Rundtischdiskussion wurde von den Teilnehmern als besonders nützlich empfunden. Sie empfahlen solche Diskussionen zu Detailfragen und zur Ausarbeitung konkreter Lösungen auch für die Zukunft, da sie für ein richtiges Positionieren der Regierung und des Gesetzgebers und für die Weiterentwicklung des Urheberrechts sehr förderlich sind.

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